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I. Geltungsbereich
1. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten
für alle - auch zukünftigen - Verträge mit Unternehmen, juristischen Personen
des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
2. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Von
unseren Verkaufsbedingungen abweichende, entgegenstehende oder
ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden - selbst bei Kenntnis
- nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich
schriftlich zugestimmt. Auskünfte und Zusagen von Mitarbeitern binden uns
ohne schriftliche Bestätigung des Geschäftsführers nicht.
II. Vertragsschluss, Lieferung
1. Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte
Ware erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung
liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns
anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch
Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.
2. Für den Umfang der Lieferung sowie für sonstige Vereinbarungen ist unsere
schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Als Auftrags-bestätigung gilt im
Falle umgehender Auftragsausführung auch der Lieferschein bzw. die
Warenrechnung.
3. Nebenabreden und Änderungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.
4. Technische Änderungen sowie Änderung in Form, Farbe und/oder Gewicht
bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
5. Die Lieferung erfolgt auf Rechnung des Bestellers/Käufers.
III. Gefahrübergang
1. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung
der Ware geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der
Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder den sonst
zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den
Käufer über, und zwar auch dann, wenn die Auslieferung durch unsere
Fahrzeuge erfolgt.
2. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.
IV. Annullierungskosten
Tritt der Besteller/Käufer unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurück,
können wir unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen
Schaden geltend zu machen, 10% des Verkaufspreises für die durch die
Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und für entgangenen
Gewinn fordern. Dem Besteller/Käufer bleibt der Nachweis eines geringeren
Schadens vorbehalten.
V. Zahlungsbedingungen
1. Die Preise gelten ohne besondere Vereinbarung stets zzgl. Umsatzsteuer in
der jeweiligen gesetzlichen Höhe.
Beim Versendungskauf versteht sich der Kaufpreis zzgl. der Versandkosten,
die gesondert in Rechnung gestellt werden.
2. Mangels besonderer Vereinbarung ist eine Anzahlung von 30% des
Auftragswertes nach Zusendung der Auftragsbestätigung und der
Restbetrag nach Gefahrübergang zur Zahlung fällig.
3. Der Besteller/Käufer gerät in Verzug, wenn er fällige Zahlungen nicht
spätestens 30 Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen
Zahlungsaufforderung begleicht. Uns als Verkäufer bleibt vorbehalten, den
Verzug durch die Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu
einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen. Abweichend von den Sätzen 1
und 2 gerät der Kunde dann in Verzug, wenn vereinbart ist, dass der
Kaufpreis zu einem kalendermäßig bestimmbaren Zeitpunkt bezahlt werden
soll und er nicht spätestens bis zu diesem Zeitpunkt leistet.
4. Der Besteller/Käufer hat während des Verzuges die Geldschuld in Höhe von
8 Prozentpunkten p.a. über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB, mindestens
jedoch mit 12% zu verzinsen. Die Verzugszinsen sind höher oder niedriger
anzusetzen, wenn durch uns eine Belastung mit einem höheren Zinssatz
nachgewiesen wird, oder wenn der Kunde eine geringere Belastung
nachweist.
5. Der Besteller/Käufer hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine
Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch uns anerkannt
wurden. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur ausüben, wenn sein
Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
VI. Lieferzeit, Lieferverzögerung
1. Die Lieferzeit ergibt sich aus den Vereinbarungen der Vertragsparteien. Ihre
Einhaltung durch den Lieferer setzt voraus, dass alle kaufmännischen und
technischen Fragen zwischen den Vertragsparteien geklärt sind und der
Besteller/Käufer alle ihm obliegenden Verpflichtungen, z. B. Beibringung der
erforderlichen behördlichen Bescheinigungen oder Genehmigungen oder die
Leistung einer Anzahlung erfüllt hat. Ist dies nicht der Fall, so verlängert sich
die Lieferzeit angemessen. Dies gilt nicht, soweit wir die Verzögerung zu
vertreten haben.
2. Die Einhaltung der Lieferfrist steht unter dem Vorbehalt richtiger und
rechtzeitiger Selbstbelieferung. Sich abzeichnende Verzögerungen werden
sobald als möglich von uns mitgeteilt.
3. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn der Liefergegenstand bis zu ihrem
Ablauf das Werk bzw. Lager verlassen hat oder die Versandbereitschaft
gemeldet ist. Soweit eine Abnahme zu erfolgen hat, ist - außer bei
berechtigter Annahme-verweigerung - der Abnahmetermin maßgebend,
hilfsweise die Meldung der Abnahmebereitschaft.
4. Werden der Versand bzw. die Abnahme des Liefergegenstandes aus
Gründen verzögert, die der Besteller/Käufer zu vertreten hat, so werden ihm,
beginnend einen Monat nach Meldung der Versand- bzw. der
Abnahmebereitschaft, die durch die Verzögerung entstandenen Kosten
berechnet.
5. Ist die Nichteinhaltung der Lieferfrist auf höhere Gewalt, auf Arbeitskämpfe
oder sonstige Ereignisse, die außerhalb unseres Einflussbereiches liegen,
zurückzuführen, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen.
VII. Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns das Eigentum an den Liefergegenständen bis zur vollständigen
Bezahlung aller Rechnungen einer laufenden Geschäftsbeziehung einschließlich
der künftig entstehenden Forderungen vor.
2. Der Besteller/Käufer darf den Liefergegenstand weder verpfänden noch zur
Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen
Verfügungen durch Dritte hat er uns unverzüglich davon zu benachrichtigen.
3. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei
Zahlungsverzug, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.
4. Der Besteller/Käufer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter
zu veräußern. Er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des
Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen Dritte
erwachsen und zwar unabhängig davon, ob die Liefergegenstände ohne oder nach
Bearbeitung weiter verkauft werden. Nach der Abtretung ist der Besteller/Käufer
zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung
selbst einzuziehen, sobald der Besteller/Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen
nicht ordnungsgemäß nachkommt oder in Zahlungsverzug gerät.
5. Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Besteller/Käufer wird stets für uns
vorgenommen. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen,
so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der
von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe
gilt, wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen, vermischt
ist.
6. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten insoweit auf Verlangen des
Bestellers/Käufers freizugeben, als der Wert der zu sichernden Forderungen,
soweit diese noch nicht beglichen sind, diese um mehr als 20% übersteigt.
VIII. Gewährleistung und Haftung
1. Der Besteller/Käufer hat die empfangene Ware unverzüglich nach Eintreffen auf
Mängel und Beschaffenheit zu untersuchen. Offensichtliche Mängel hat er
innerhalb einer Woche durch schriftliche Anzeige an uns zu rügen.
2. Bei berechtigten Beanstandungen erfolgt nach unserer Wahl Nachbesserung
fehlerhafter Ware oder Ersatzlieferung.
3. Das Recht des Bestellers/Käufers, Ansprüche aus Mängeln geltend zu machen,
verjährt im Fall neuer beweglicher Sachen vom Zeitpunkt der Ablieferung bzw.
Übergabe an in einem Jahr, bei gebrauchten Sachen ist die Gewährleistung
ausgeschlossen.
4. Wenn wir eine uns gestellte angemessene Nachfrist verstreichen lassen, ohne den
Mangel zu beheben oder Ersatz zu liefern, oder wenn die Nachbesserung bzw.
Ersatzlieferung unmöglich ist, fehlschlägt oder verweigert wird, steht dem
Besteller/Käufer nach seiner Wahl das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten oder
Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen.
5. Es wird keine Gewähr von uns übernommen für Schäden, die aus nach-folgenden
Gründen entstanden sind:
Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw.
Inbetriebsetzung durch den Besteller/Käufer oder Dritte, Nichtbeachtung unserer
Bedienungsanleitung bzw. unseren Bedienungsanweisungen, natürliche
Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel,
Austauschwerkstoffe, unsachgemäß vorgenommene Änderungen und
Reparaturen.
6. Für Schäden, die nicht an den Liefergegenständen selbst entstanden sind, haften
wir - aus welchen Rechtsgründen auch immer - nur bei Vorsatz, bei grober
Fahrlässigkeit des Inhabers/der Organe oder leitender Angestellter, bei
schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, bei Mängeln, die wir
arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit wir garantiert haben und bei
Mängeln der Liefergegenstände, soweit nach dem Produkthaftungsgesetz für
Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Bei
schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir auch bei grober
Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter und bei leichter Fahrlässigkeit, in
letzterem Fall begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise
vorhersehbaren Schaden.
Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
IX. Sicherheitserklärung
Der Lieferant verpflichtet sich, sämtliche Waren, die in unserem Auftrag gelagert,
befördert, geliefert oder übernommen werden, an sicheren Betriebsstätten und an
sicheren Umschlagsorten zu lagern und zu verladen und während der Lagerung,
Verladung und Beförderung vor unbefugten Zugriffen zu schützen. Der Lieferant
hat sicherzustellen und sichert uns zu, dass das von ihm für die Produktion,
Lagerung, Verladung, Beförderung und Übernahme derartiger Waren eingesetzte
Personal überprüft und für zuverlässig befunden wurde..
X. Erfüllungsort, Gerichtsstand
und anwendbares Recht
1. Erfüllungsort ist unser Hauptsitz.
2. Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist die Klage
bei dem Gericht zu erheben, das für unseren Hauptsitz in Ichenhausen zuständig
ist. Wir sind auch berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers/Käufers zu klagen.
3. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Gesetze über den
internationalen Kauf beweglicher Sachen, auch wenn der Besteller/Käufer seinen
Firmensitz im Ausland hat.
XI. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der
anderen Bestimmungen hiervon unberührt.
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